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EU-Informationslabel zur gesetzlichen Gewährleistung

Für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden, gilt eine gesetzliche Gewährleistung von mindestens zwei Jahren. In einigen Ländern kann ein längerer Zeitraum gelten. Für gebrauchte Waren kann ein kürzerer Zeitraum gelten, jedoch nicht weniger als ein Jahr.

Verbraucherinnen und Verbraucher können ihre Rechte aus der gesetzlichen Gewährleistung geltend machen, wenn die Waren nicht der Beschreibung entsprechen oder nicht bestimmungsgemäß funktionieren.

Verkäufer haften für Vertragswidrigkeiten, die zum Zeitpunkt der Lieferung bestanden und innerhalb des gesetzlichen Gewährleistungszeitraums erkennbar werden. In solchen Fällen kommen insbesondere folgende Lösungen infrage:

  • kostenlose Nachbesserung oder kostenlose Ersatzlieferung,
  • in bestimmten Fällen eine Preisminderung oder eine vollständige Erstattung des Kaufpreises.

Was ist zu tun, wenn Sie vertragswidrige Waren erhalten?

  1. Melden Sie uns das Problem so bald wie möglich.
  2. Legen Sie einen Kaufnachweis vor, zum Beispiel die Quittung, Rechnung oder einen Kontoauszug.

Weitere Informationen zu Ihren Rechten finden Sie auf der Informationsseite der Europäischen Union zu Garantien und Rücksendungen.

Verkäufer und Hersteller können zusätzlich gewerbliche Garantien gewähren, die unabhängig von der gesetzlichen Gewährleistung gelten.